Internet und Telefon trotz Schufa
Schufa-Einträge geschehen oft schneller als man glaubt. Gerade Inkassofirmen sind schnell dabei, vermeintliche Zahlungsausfälle direkt an die Schufa zu melden. Bis ein solcher Eintrag nach der Rechnungsbegleichung gelöscht ist, vergeht einige Zeit. Aber wie wirkt sich die durch den Eintrag in der Schufa verschlechterte Bonität auf den Abschluss von Internet- und Telefonverträgen aus? Wir schauen uns das einmal an.
Alle Unternehmen prüfen die Bonität
Das Problem bei Verträgen rund ums Internet und Telefon ist, dass die Vertragstauglichkeit der Kunden vorab geprüft wird. Dazu wird die Bonität bei der Schufa abgefragt, die wiederum einen zusammenfassenden Score an das Unternehmen übermittelt. Der Score sagt aus:
• Vermutliche Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit – ein niedriger Score bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall besteht.
• Vermutliche Zahlungssicherheit – ein hoher Score sagt aus, dass sehr wahrscheinlich alle Rechnungen pünktlich bezahlt werden.
Natürlich gibt der Score selbst nur eine Prognose ab, die auf dem Verhalten der Vergangenheit beruht. Jede Bonität wird dabei in Prozentpunkten angegeben: 100 Prozent (fast unerreichbar) bedeutet, dass wohl mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit bezahlt wird. Ein Score von 50 Prozent gibt ein fünfzigprozentiges Ausfallrisiko an.
Generell ist es ratsam, mindestens jährlich die kostenlose Datenauskunft der Schufa selbst anzufordern und einmal zu prüfen, welche Anfragen zuletzt eingingen und wie der Score bewertet wird. Lassen sich Einträge oder Bewertungen nicht nachvollziehen, lohnt sich durchaus die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Versehentlich nicht gelöschte oder fehlerhafte Einträge werden auf Anfrage gelöscht. Dadurch steigt die Bonität an.
Kein Internet oder Telefon bei schlechter Bonität?
Zum Glück sind Telekommunikationsanbieter relativ entspannt, was die Bonität von Kunden angeht. Sicherlich prüfen sie die Schufa-Auskunft, doch scheint es zumindest so, als würden die Ergebnisse oft schlichtweg abgelegt. Aber warum ist das so?
• Konkurrenzdruck – aus dem Stegreif können wohl die meisten Menschen mühelos etliche Telefon- und Internetanbieter aufzählen. Die Konkurrenz auf dem Markt ist enorm, sodass sich Unternehmen es eigentlich nicht leisten können, auf Kunden zu verzichten.
• Grundbedürfnis – Telefon, aber auch das Internet, gehören zwar klassisch nicht zu den Grundbedürfnissen, sie zählen heute aber schon mit dazu. Eine Teilhabe am Leben ist praktisch nicht möglich, wenn kein Internet oder Telefon vorhanden ist. Schon die Arbeitssuche, Arzttermine oder Behördentermine werden ohne das Vorhandensein erschwert. Nicht zuletzt ist gerade das Telefon durch Sicherheitsbestimmungen quasi ein Grundbaustein des Lebens: Ohne einen Anschluss sind Notruf, Polizei und Feuerwehr schlicht nicht erreichbar.
Doch auch die Verträge an sich erklären, weshalb es gut und recht einfach möglich ist, einen günstigen Telefon- und Internetvertrag abzuschließen, selbst wenn es Einträge in der Schufa gibt.
Telefonverträge werden im Voraus bezahlt
Ob Handyvertrag oder Festnetzvertrag: Jeder Telekommunikationsvertrag wird jeweils für einen Monat im Voraus bezahlt. Ein echter Zahlungsrückstand kann somit eigentlich nur dann entstehen, wenn kostenpflichtige Sonderrufnummern gewählt werden – die kann der Anbieter aber bei etlichen Verträgen direkt sperren. Zudem sind heutige Telefon- und Internetverträge deutlich anders aufgebaut als früher:
• Flatrates – wie beim Handy sind auch die Festnetztelefone heute mit einer Flatrate versehen. Sicherlich gilt diese meist nur für das deutsche Festnetz, Handytelefonate können aber mittels Aufpreis ebenfalls in den Vertrag über eine Flatrate mit aufgenommen werden.
• Internet – ältere Semester kennen noch die Minutenabrechnung oder gar die Abrechnung in Kilobyte. Internet wird heute nicht mehr nach der Nutzungsdauer oder dem Umfang berechnet, sondern anhand der Geschwindigkeit. Es handelt sich somit auch um eine Flatrate.
Unternehmen sichern sich durch die Vertragsgestaltung also bereits ab. Horrende Mehrkosten sind nahezu ausgeschlossen und können vertraglich tatsächlich ausgeschlossen werden. Wird nun noch bedacht, dass die Zahlung jeweils im Voraus geschieht, ist ein Zahlungsausfall höchstens noch in Höhe eines Monatsbeitrags möglich. Aber was passiert dann?
• Sperre – im Regelfall wird eine Mahnung versandt, nach dieser erfolgt eine Sperre. Die Sperre betrifft jedoch zuerst nur den Internetzugang. Telefoniert werden kann weiter.
• Komplettsperre – erst, wenn mehrere Monate nicht bezahlt wird, wird auch das Telefon gesperrt. Diese Vorgehensweise hat tatsächlich mit dem Grundrecht auf die Erreichbarkeit von Notrufen zu tun. Nicht selten ist die Sperre zuerst zudem einseitig: Der Gesperrte kann angerufen werden, doch bis auf Notrufe nicht selbst telefonieren.
Aus diesen Gesichtspunkten ist es recht einfach, selbst bei einer schlechten Schufa einen Telefon- und Internetvertrag zu erhalten. Eine Ablehnung betrifft im Regelfall diejenigen, die schon deutliche Schulden aus solchen Verträgen haben – zumindest dann, wenn die Schulden auch bei dem angefragten Anbieter bestehen.
Einen günstigen Telefon- und Internetvertrag trotz Schufa finden
Generell empfiehlt es sich heute, Telefon- und Internetverträge im Vorfeld zu vergleichen. Immerhin sind die Inhalte durchaus unterschiedlich und nicht jeder benötigt eine Gigabit-Leitung, wenn doch nur hin und wieder im Internet gesurft wird. Auch bezüglich der Zusatzangebote stellt sich die Frage, ob diese unbedingt sein müssen. Doch was gibt es dort so?
• TV – ob nun das TV-Paket eines Anbieters gemeint ist, die Angebote von Streamingdiensten oder auch das generelle TV-Programm über das Internet: Diese Inhalte sollten stets hinterfragt und geprüft werden. Es macht beispielsweise wenig Sinn für Internet-TV zu bezahlen, wenn schon über die Miete das Kabelfernsehen bezahlt wird.
• Router – meist können Nutzer zwischen dem hauseigenen Router des Anbieters und der Fritzbox wählen. Letztere ist zwar empfehlenswert, doch nicht unbedingt notwendig. Sie empfiehlt sich allerdings dann, wenn mehrere WLAN-Geräte und auch Smarthome-Elemente eingebunden werden.
• Handytelefonie – wer schon einen Handyvertrag mit Flatrate besitzt, braucht nicht wirklich eine Flatrate auf dem Festnetz für die Handytelefonie. Wobei in diesem Fall durchaus überlegt werden sollte, ob nicht ein reiner Internetanschluss reicht. Sie sind zwar recht selten, können sich kostentechnisch jedoch lohnen.
Steht es um die Bonität eher negativ, kann sich die Anfrage nach einem Telefon- und Internetvertrag bei dem Anbieter lohnen, bei dem schon der Handyvertrag abgeschlossen wurde. Wer bei einem Anbieter als zuverlässiger Kunde bekannt ist, hat meist einen Stein im Brett.
Grundsätzlich sollten die Angebote der Unternehmen miteinander verglichen werden. Über einen Vergleichsrechner, wie wir ihn bieten, geht das auch noch schnell und ist einfach. Natürlich ist der Vergleich unverbindlich und kostenlos, er hilft aber dabei, einen raschen Überblick über die gesamten Möglichkeiten zu erhalten.